Mitwirkungsorgane
An unserer Schule beteiligen sich die Eltern an der Gestaltung des Schullebens. Dabei
übernehmen sie gemeinsam mit der Schulleitung und den LehrerInnen die Verantwortung und prägen durch ihre Mitwirkung das Profil der Schule mit. Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen
Schulleitung, Kollegium und Elternschaft wird die Gestaltung unserer Schule als Ort zum gemeinsamen Leben und Lernen ermöglicht.
Institutionelle Mitarbeit
Die Mitarbeit der Eltern wird durch das Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Die Eltern können ihre Auffassungen und Meinungen in den Mitwirkungsorganen zu schulischen Fragen in Meinungsbildungs- und in Entscheidungsprozessen einbringen.
Klassenpflegschaft
Im Rahmen einer Klassenpflegschaftssitzung wählen die Eltern einer Klasse eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese kümmern sich um die Belange der jeweiligen Klasse,
Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft, die ihrerseits wieder einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wählt. Die Schulpflegschaft berät über Themen, die die ganze Schule betreffen und spricht Empfehlungen für die Schulkonferenz aus.
Das oberste Mitwirkungsorgan unserer Schule ist die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich aus den gewählten Vertretern der Lehrkräfte und den Vertretern der Eltern zu gleichen Teilen zusammen. Die Schulleitung führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Schulkonferenz
entscheidet über eine Fülle von Punkten, z.B.:
Ø die Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
Ø Schulprogramm
Ø Einführung von Lernmitteln
Ø die Verwendung der Haushaltsmittel
Ø Erlass einer Schulordnung
Ø Festlegung der beweglichen Ferientage
Ø Vorschläge und Anregungen an den Schulträger